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Brandschutz
Brandschutzbeauftragte
Brandschutzbeauftragte sind für den betrieblichen Brandschutz zuständig.
Sie planen Maßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen zur Brandverhütung und führen diese durch.
Im Notfall, bei Ausbruch von Feuer, kennen sie die Orte, an denen Feuerlöschgeräte angebracht sind, und geben Anweisungen für das richtige Verhalten. Sie arbeiten in öffentlichen und privaten Betrieben, in denen eine/r der dort Beschäftigten die gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe der/des Brandschutzbeauftragten zusätzlich zu seiner beruflichen Tätigkeit übernimmt.
Brandschutzwart
Brandschutzwarte / Brandschutzwartinnen sind Personen, die den Brandschutzbeauftragten unterstützen und insbesondere Kontrollen der Brandsicherheit innerhalb eines bestimmten Betriebsbereiches ausüben.
Es obliegt ihnen die Kontrolle
- der Fluchtwegbeschilderung bzw. –Orientierung
- der Funktionalität von Brandschutztüren
- der Freihaltung der Fluchtwege
- des Feuerlöschers auf Vorhandensein, Kennzeichnung und Einhaltung der Überprüfungsfristen
- im Hinblick auf Evakuierungsablauf
- im Hinblick auf Prävention Mängelmeldung bzw. Eigenkontrolllisten
- Dokumentation der Kontrollen und der festgestellten Mängel Meldung der Mängel (z.B. defekte Steckdose) an die betreffende Person
weitergeleitet wird.